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Garantiebedingungen zur Gebrauchtwagen-Garantie

der Autohaus Elitzsch GmbH, An der Windmühle 3, 01917 Kamenz (Garantiegeber)

1.        Gegenstand der Garantie


1.1.
     Der Garantiegeber gewährt dem Garantienehmer für das in der Garantievereinbarung bezeichnete und in Deutschland zugelassene Fahrzeug eine Gebrauchtwagen-Garantie für die Funktionsfähigkeit der unter Punkt 2.2. aufgeführten Bauteile. Eine den Garantiefall auslösende Funktionsunfähigkeit liegt dann vor, wenn im Rahmen des jeweiligen Garantieumfangs eine oder mehrere der unter 2.2. genannten Teile ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung innerhalb des Fahrzeugs aufgrund eines technischen Defekts nicht mehr nachkommen.


1.2.     Keine Garantie besteht für:

a)   Fahrzeuge, deren Motorleistung oder Motordrehmoment durch Veränderungen am Triebwerk oder an der Triebwerkssteuerung gesteigert wurde (Tuning oder Chip-Tuning);
b)   Fahrzeuge mit Fahrwerksänderungen, die nicht vom Fahrzeughersteller vorgesehen sind (Fahrwerkstuning);
c)   Fahrzeuge, die zumindest zeitweilig zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung verwendet oder gewerbsmäßig vermietet werden;
d)   Fahrzeuge, die als Fahrschul-, Rettungs- und Polizeifahrzeuge eingesetzt werden, sowie Fahrzeuge, die auf einen Betrieb des Kraftfahrzeuggewerbes zugelassen sind oder sich in dessen Besitz befinden;
e)   Fahrzeuge, die nach einem Totalschaden wieder aufgebaut wurden


1.3.
     Automatisches Erlöschen der Garantie: Im Fall, dass nach Garantiebeginn einer der unter 1.2. benannten Umstände eintritt, erlischt die Garantie automatisch.


1.4. 
    Die Garantie gilt im Inland, bei vorübergehenden Fahrten, etwa Urlaubs- oder Geschäftsfahrten, auch im europäischen Ausland. Eine vorübergehende Fahrt liegt dann nicht vor, wenn sich das Fahrzeug für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen vorwiegend im Ausland befindet.


1.5. 
    Durch die vorliegende Garantie werden die gesetzlichen Rechte des Garantienehmers, insbesondere Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer bei Mängeln, nicht eingeschränkt. Diese gesetzlichen Rechte bestehen unabhängig davon, ob der Garantiefall eintritt und ob die Garantie in Anspruch genommen wird oder nicht.


2.        Garantiedauer, -beginn und –umfang


2.1.
     Die Garantielaufzeit ergibt sich aus der Garantievereinbarung.


2.2.
     Garantieumfang: Im Rahmen der Garantie wird Ersatz für die Kosten von Reparaturen an folgenden namentlich genannten Teilen gewährt.

Motor: Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren sowie alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile (ausgenommen Dichtungen), Ölfiltergehäuse, Schwungscheibe/Antriebsscheibe mit Zahnkranz, Zahnriemen/Kette mit Spannrolle, Ölkühler, Ölwanne, Öldruckschalter. Werden die für Zahnriemen/Steuerkette mit Spannrolle(n) nebst peripheren Teilen vorgesehenen Wechselintervalle nicht eingehalten, ist der Garantiegeber im Schadenfall bei ursächlichem Zusammenhang von der Leistung frei.

Schalt- und Automatikgetriebe: Getriebegehäuse und alle mit dem Öl in Verbindung stehenden Innenteile (ausgenommen Dichtungen), Drehmomentwandler, Steuergerät des Automatikgetriebes, Steuergerät für automatisiertes Schaltgetriebe.

Achsgetriebe: Achsgetriebegehäuse einschließlich dessen Innenteile (ausgenommen Dichtungen) für Front-, Heck- und Allradantrieb.

Achsantrieb: Kardanwellen, Achsantriebswellen und Antriebsgelenke (ausgenommen Manschetten), mechanische/elektronische Systeme der Antriebsschlupfregelung (ASR) mit den Teilen Drehzahlsensoren, Steuergerät, Hydraulikeinheit, Druckspeicher und Ladepumpe, elektronische Differenzialsperre (EDS) mit den Teilen Drehzahlsensoren, Steuergerät, Hydraulikeinheit und EDS-Ventilblock.

Lenkung: Mechanisches oder hydraulisches Lenkgetriebe mit allen Innenteilen (ausgenommen Dichtungen) und Steuergerät, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen (ausgenommen Dichtungen), elektronische Bauteile der Lenkung, elektrischer Lenkhilfemotor.

Bremsen: Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker und Hydropneumatik, Bremskraftregler, Brems- / Notbrems- und Antiblockiersystem (ABS) mit den Teilen Kamera, Sensoren, Steuergerät, Hydraulikeinheit und Drehzahlfühler, Radbremszylinder der Trommelbremse, Bremskraftbegrenzer, Vakuumpumpe.

Kraftstoffanlage: Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, Hochdruckpumpe, Turbolader, Kompressor (Motoraufladung), elektronische Bauteile der Einspritzanlage, Steuergerät.

Elektrische Anlage: Lichtmaschine mit Regler, elektronische Zündanlage mit Zündkabeln, Anlasser, elektrische Leitungen der elektronischen Einspritzanlage, Bordcomputer (Multifunktionsanzeige); ausgenommen sind Schäden durch Korrosion und Oxidation.

Komfortelektrik: Scheibenwischermotor vorn und hinten, Heizungsgebläsemotor, Zusatzlüftermotor, Hupe, Steuergeräte (ausgenommen für Funktionen in Navigations- und Multimediaeinrichtungen, Beleuchtungsanlage, Head-up-Display, Fahrwerks-/Dämpferregelung, Abstandsregelung, Fahrerassistenzsystemen und Stand-/Zusatzheizung), Relais und Schalter (ausgenommen für Funktionen in Navigations- und Multimediaeinrichtungen, Fahrerassistenzsystemen und Stand-/Zusatzheizung), Fensterhebermotor, Schiebedachmotor, Heckscheibenheizungselement (bei allen Teilen sind Bruchschäden ausgenommen), Zentralverriegelung mit den Teilen Schalter, Magnetspulen, Sperrmotoren (ausgenommen Zuziehhilfen und Heckklappenantriebe), Türschlösser.

Klimaanlage: Kompressor, Kondensator, Lüfter, Verdampfer.

Kühlsystem: Wasserpumpe (ausgenommen Wasserpumpen für Stand-/Zusatzheizung), Wasserkühler, Thermostat, Heizungskühler, Lüfterkupplung, Abgaskühler, Kühler für Automatikgetriebe, Visco-/Thermolüfter (ohne Lüfterrad), Ladeluftkühler, Thermoschalter.

Sicherheitssysteme: Steuergerät für Airbag und Gurtstraffer, Stellring, Sitzbelegungssensor, Sensormatte, Crash-, Quer- und Längsbeschleunigungssensor, Steuergerät und Sensoren für elektronisches Stabilitätsprogramm (ESC).

Abgasanlage: AGR-Ventil, Lambdasonde, Hosenrohr und Befestigungsteile in Verbindung mit dem Ersatz der Lambdasonde, folgende Teile der Abgasnachbehandlung: Heizung für Reduktionsmitteltank, Geber für Reduktionsmittelvorrat, Temperaturgeber für Reduktionsmittel, Steuergerät für Reduktionsmittelheizung, NOX-Geber/Steuergerät für NOX-Geber, Einspritzventil für Reduktionsmittel, Heizung für Reduktionsmittelleitung, Rückförderpumpe für Reduktionsmittel, Pumpe für Reduktionsmittel; ausgenommen sind Schäden furch Korrosion und Oxidation.

Erdgas werkseitig: Umschalter Gas/Benzin, Motorsteuergerät Gasanlage, Gaseinblasdüse, Compressed-Natural-Gas-Verteilerrohr (CNG-Verteilerrohr) mit Einspritzventil, Druckregler für Erdgasantrieb.

Elektro- und Hybridantrieb: Fahrmotor für Elektroantrieb, Steuergerät für Elektrofahrmotor, Leistungs- und Steuereinheit für Elektroantrieb, Geber und Impulsgeberrad für Rotorposition, Temperaturgeber für Fahrmotor.

Garantieausschlüsse 

Im Rahmen der Garantie wird kein Ersatz geleistet für die nachfolgenden Teile und Schäden und alle damit in Zusammenhang stehenden Kosten.


2.3.
     Nicht von der Garantie umfasste Gefahren

Ohne Rücksicht auf andere mitwirkende Ursachen wird kein Ersatz für Schäden geleistet,


2.3.1. 
die entstandenen sind durch Fremdeinwirkung oder äußere Einflüsse aller Art, wie z. B.:

a)   Unfall, d. h. ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis;
b)   Mut- oder böswillige Handlungen, Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub oder Unterschlagung;
c)   Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Steinschlag, Hagel, Blitzschlag, Erdbeben, Überschwemmung, Brand oder Explosion;
d)   Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme und sonstige Eingriffe oder Kernenergie;
e)   Unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung des Fahrzeugs, wie z. B. bei motorsportlichen Wettbewerben bzw. den dazugehörigen Übungsfahrten oder durch Überladung;
f)   Tierbiss;


2.3.2.
  die durch Verschleiß entstanden sind (ein Verschleißteil ist ein Bauteil des Fahrzeugs, das in regelmäßigen Abständen aufgrund seiner Funktion und/oder seiner Kilometerlaufleistung und/oder von Herstellervorgaben bzgl. Service- und Wartungsintervallen ausgetauscht werden muss); dies gilt insbesondere auch dann, wenn solche Bauteile im Zuge der Reparatur anderer defekter Bauteile ebenfalls repariert oder getauscht werden müssen;


2.3.3.
  die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sind oder bei denen versucht wurde, arglistig in Bezug auf Tatsachen zu täuschen, die in einem kausalen Zusammenhang mit dem Eintritt des Schadens oder der Höhe der Entschädigung stehen (z. B. Eingriffe am Kilometerzähler);


2.3.4. 
für die ein Dritter eintrittspflichtig ist bzw. deren Behebung im Rahmen einer gewährten Kulanz erfolgt (ist);


2.3.5.
  die in ursächlichem Zusammenhang damit stehen, dass:

a)   die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Fahrzeugs nicht beachtet worden sind (z. B. Verwendung ungeeigneter Schmier- und Betriebsstoffe);
b)   eine Rückrufaktion des Herstellers nicht wahrgenommen wurde;
c)   ein erkennbarer Vorschaden nicht unverzüglich repariert wurde;
d)   das Fahrzeug unsachgemäß instandgesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist.


2.4.
     Nicht von der Garantie umfasste Teile

Nicht umfasst sind:

a)   Teile, die nicht vom Hersteller genehmigt sind;
b)   Teile, die im Rahmen der vom Hersteller des Fahrzeugs vorgeschriebenen Wartungs- und Pflegearbeiten auszutauschen sind;
c)   Zünd- und Glühkerzen, es sei denn, ihr Ersatz ist technisch erforderlich und steht in unmittelbar ursächlichem Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Schaden;
d)   Betriebsstoffe und Hilfsmittel, wie beispielsweise Öle, Ölfilter und Frostschutzmittel, es sei denn, sie werden in unmittelbar ursächlichem Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Schaden erforderlich;
e)   Teile, die in Zusammenhang mit einer Umrüstung auf LPG-Betrieb verbaut oder modifiziert wurden (z. B. Steuergeräte);
f)   Luft-, Öl- und Wasserlecks, Windgeräusche, Quietsch- und Klappergeräusche sowie Undichtigkeiten;
g)   Dichtungen/Dichtmaterial, Dichtungsmanschetten, Wellendichtringe, Gummiteile, Schläuche, Rohrleitungen, Schrauben, Gewindebolzen, Muttern, Unterlegscheiben und sonstige Montagematerialien, es sei denn, ihr Ersatz ist technisch erforderlich und steht in unmittelbar ursächlichem Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Schaden;
h)   Folgeschäden an nicht ersatzpflichtigen Teilen, die durch einen ersatzpflichtigen Schaden eingetreten sind;
i)    Fahrzeugbatterien generell, sowie insbesondere Hochvoltbatterien jeglicher Art inklusive Gehäuse- und Innenteilen.


2.5. 
    Nicht von der Garantie umfasste Schäden und Arbeiten

Nicht ersetzt werden:

a)   Lack-, Oxidations- und Korrosionsschäden;
b)   Verunreinigungen im Kraftstoffsystem, es sei denn, sie treten in unmittelbar ursächlichem Zusammenhang mit einem nach diesen Bedingungen ersatzpflichtigen Schaden auf;
c)   mittelbare Schäden, wie z. B. Frachtkosten, Abschleppkosten, Verbringungskosten, Ab- und Einstellgebühren, Mietwagenkosten, Hotelkosten, Entschädigung für entgangene Nutzung und Personenschäden u. ä.;
d)   Wartungsarbeiten;
e)   Auswuchten der Räder;
f)   Test-, Mess-, Programmier-, Prüf- und Einstellarbeiten, es sei denn, sie sind in unmittelbar ursächlichem Zusammenhang mit einem nach diesen Bedingungen ersatzpflichtigen Schaden erforderlich;
g)   Schäden, die durch Einsatz einer erkennbar reparaturbedürftigen Sache hervorgerufen worden sind, es sei denn, dass der Schaden mit der Reparaturbedürftigkeit nachweislich nicht in Zusammenhang steht oder dass die Sache zur Zeit des Schadens wenigstens behelfsmäßig repariert war;
h)   Schäden, die durch Überspannung aus dem Hochvoltsystem entstanden sind.


3.        Voraussetzungen für den Garantieanspruch

Ansprüche aus dieser Garantievereinbarung bestehen nur, wenn:

a)   während der Laufzeit dieser Garantie an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nach den Vorgaben des Herstellers durchgeführt worden sind;
b)   das Serviceheft zum Nachweis der Durchführung der vom Hersteller vorgesehenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten vorgelegt werden kann;
c)   der garantiepflichtige Schaden vor der Reparatur unverzüglich gemeldet und das Kraftfahrzeug innerhalb von 7 Kalendertagen nach Auftreten des Schadens zur Untersuchung der beschädigten Sache bereitgestellt wird, die zur Feststellung des Schadens erforderlichen Auskünfte erteilt und etwaige Weisungen zur Minderung des Schadens befolgt werden;
d)   dem reparierenden Betrieb die zu ersetzenden Teile überlassen werden.

Auch bei Nichtbeachtung der oben genannten Pflichten ist der Garantiegeber insoweit zur Leistung verpflichtet, als der Garantienehmer nachweist, dass die Verletzung der Pflichten weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadenfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Garantiegebers ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn die genannten Pflichten arglistig verletzt werden.


4.        Art und Höhe der Garantieleistung


4.1.
     Erstattungsfähige Lohn- und Materialkosten

e)   Im Garantiefall wird Ersatz geleistet für die schadenbedingten Lohn- und Ersatzteilkosten. Dabei werden die garantiebedingten Lohnkosten gemäß den Arbeitsrichtwerden des Herstellers ersetzt. Basis für die Reparatur garantiepflichtiger Bauteile ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Schadentag. Ersatzteilaufschläge auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers werden nicht ersetzt.
f)   Die Lohnkosten werden bis zu einer Laufleistung von 100.000 km zu 100 % ersetzt. Über 100.000 km Laufleistung zu 50%.
Ausgehend von der Betriebsleistung des Bauteils im Fall des Schadeneintritts werden folgende Sätze erstattet:

Erstattung der Materialkosten:
bis          50.000 km       100 %
bis          60.000 km         90 %
bis          70.000 km         80 %
bis          80.000 km         70 %
bis          90.000 km         60 %
bis        100.000 km         50 %
>           100.000 km         40 %

Für Fahrzeuge in der Gebrauchtwagen-Garantie, die zum Schadenzeitpunkt eine Fahrleistung von 200.000 km überschritten haben oder älter als 8 Jahre sind, ist die maximale Erstattungshöhe im Schadenfall auf 2.000,- Euro je Schaden begrenzt.

a)   Überschreiten die Reparaturkosten den Wert einer Austauscheinheit, wie sie bei dem jeweils vorliegenden Schaden üblicherweise eingebaut wird, so beschränkt sich der Ersatzanspruch auf die Kosten des Einbaus einer derartigen Austauscheinheit.
b)   Die Höhe des Ersatzanspruchs wird beschränkt durch den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Auftretens des Schadens. Überschreiten die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadeneintritts, beschränkt sich der Ersatzanspruch auf den um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungswert.


4.2.  
  Geltendmachung der Garantieansprüche bei Fremdreparaturen

Der Garantienehmer kann die Reparaturkosten zunächst verauslagen und dann beim Garantiegeber zur Erstattung einreichen. Kosten, die dem Garantienehmer dadurch entstehen, dass er die Reparatur ohne vorherige Zustimmung des Garantiegebers durchführen lässt, erstattet der Garantiegeber nicht.


5.        Abwicklung der Garantie


5.1.
     Reparatur beim Garantiegeber

Im Garantiefall hat der Garantienehmer Anspruch auf Reparatur des garantiepflichtigen Schadens durch den Garantiegeber. Der Garantienehmer hat nach Feststellung eines durch die Garantie gedeckten Schadens diesen unverzüglich zu melden und das Fahrzeug grundsätzlich dem Garantiegeber für eine Reparatur zur Verfügung zu stellen, wenn der Garantiefall innerhalb eines Umkreises von 50 km vom Standort des Garantiegebers eintritt.


5.2. 
    Reparatur bei einer Vertragswerkstatt, die nicht Garantiegeber ist (Fremdreparatur)

Der Garantienehmer kann bei Schäden, die aufgrund eines Garantiefalls außerhalb eines Umkreises von 50 km vom Standort des Garantiegebers eintreten, die Reparatur durch eine vom Hersteller anerkannte Vertragswerkstatt ausführen lassen. Der Garantienehmer hat vor Beginn der Reparatur den Garantiegeber über dem Schadenfall zu verständigen und mit ihm den Reparaturumfang abzustimmen. Die Reparaturrechnung bzw. der Kostenvoranschlag ist beim Garantiegeber zur Erstattung einzureichen.


6.        Verjährung und Übergang der Garantie

a)   Sämtliche Ansprüche aus einem Garantiefall verjähren 6 Monate nach dem Schadeneintritt, spätestens jedoch 6 Monate nach Ablauf der Garantiezeit.
b)   Bei einer Veräußerung des mit der Garantie versehenen Fahrzeugs gehen die Ansprüche aus der Garantie mit dem Eigentum am Fahrzeug auf den Erwerber über, sofern dieser den Halterwechsel dem Garantiegeber unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Halterwechsel, angezeigt hat. Andernfalls erlischt die Garantie. Die Garantie endet unabhängig davon vorzeitig bei einem Verkauf ins Ausland oder an einen gewerblichen Wiederverkäufer mit dem Tag des Verkaufs.

Für die Mitteilung der Garantieübertragung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter zur Verfügung.

Garantiebedingungen als PDF zum Download

Stand: April 2020

Die Elitzsch Markenvielfalt
Elitzsch @ Social
Elitzsch @ Kundenstimmen

Autohaus Elitzsch GmbH I Kamenz

4,8Von 5 Sternen

Durchschnitt aus 352 Google Bewertungen

Andreas Volkland
vor 6 Tagen

Bin seit vielen Jahren Kunde dieses Autohauses, werde immer sehr Professionell betreut und beraten von dem Kollegen Falk Schiedrich .Auch sonst ist das Personal immer sehr freundlich und hilfsbereit. Mfg Andreas Volkland

Georg Böhme
vor einer Woche

Joachim Meißner
vor 2 Wochen

Trotz seiner Jugend hat Ihr Herr Fischer einen unglaublich kompetenten und freundlichen Eindruck gemacht und uns sehr gut beraten, bis hin zu Empfehlungen, die dann in einem Kauf endeten, war alles perfekt. Danke an das ganze Autohaus mit seinen Mitarbeitern - haben uns sehr wohl und betreut gefühlt - weiter so!!

Jürgen Schäfer
vor 2 Wochen

Ich habe meinen Audi bei Herrn Sebastian Knopp gekauft bin sehr zufrieden damit . Ich möchte mich bei Auto Haus Elitzsch bedanken

Margitta R
vor 3 Wochen

Sehr nette und zuvorkommende Mitarbeiter. Kompetente Beratung.

Ronny Schön
vor 4 Wochen

Ich bin mit meinem Firmenwagen hier. Der Service ist Mega gut! Die Kollegen vor Ort sind immer gut gelaunt und Mega freundlich! Man muss nie warten und alles klappt immer wie besprochen und ausgemacht. Absprachen werden zu 💯 % eingehalten. Danke an das Team für die top Betreuung

Matze Scholze
vor einem Monat

Renate Wohmann
vor einem Monat

Mit der Beratung, Verkaufsabwicklung und Einweisung im neuen Tiguan waren wir mit dem kompetenten und freundlichen Verkaufsberater Herrn Falk Zschiedrich sehr zufrieden.

Paul K.
vor 4 Monaten

Wir waren auf der Suche nach einem ID.BUZZ und sind hier an der richtigen Adresse gelandet. Nachdem wir als Familie eine ausgiebige Probefahrt machen durften hat man sich Zeit für unsere Bedürfnisse und Fragen genommen. Besonders das damalige Finanzierungsangebot hatte es uns angetan. Nachdem wir leider einen Tag zu spät die Sonderversion "Goal" bestellt haben und diese dann nicht mehr verfügbar war (fehlende Kommunikation durch den VW- Konzern), wurden wir durch Herrn H. gut aufgefangen und bekamen doch noch ein gutes Alternativ-Angebot. Also konnten wir ohne schlechtes Gewissen bestellen. Bei Terminen wurden wir immer freundlich und engagiert empfangen. Trotz, dass wir die Zulassung auf eigene Faust durchführen wollten, stand man uns auch hier bei einem Problem unverzüglich zur Seite, sodass nur eine marginale Wartezeitverlängerung auf der Zulassungsstelle entstand. Wir waren und sind als Kunden sehr zufrieden.

Elvedin Sultanović
vor 4 Monaten

Ich habe meinen Wagen im Autohaus Elitzsch gekauft und bin rundum begeistert. Vom ersten Kontakt bis zur Fahrzeugübergabe lief alles reibungslos und sehr professionell. Besonders möchte ich Herrn Meyer hervorheben – er war stets freundlich, hilfsbereit und hat sich viel Zeit genommen, um alle meine Fragen zu beantworten. Dank ihm habe ich mich während des gesamten Kaufprozesses bestens betreut gefühlt. Ich vergebe sehr gerne 5 Sterne und kann das Autohaus Elitzsch sowie Herrn Meyer uneingeschränkt weiterempfehlen! 🌟🌟🌟🌟🌟 Elvedin Sultanovic

Sabine Gosch
vor 4 Monaten

Die Verkaufs- und Beratungsgespräche fanden in sehr angenehmer Atmosphäre bei einem Kaffee statt. Die ausführlichen Beratungen durch Herrn Meyer waren sehr freundlich und äußerst kompetent. Sämtliche Fragen würden sofort und zielführend beantwortet. Alle Absprachen wurden zur vollsten Zufriedenheit eingehalten und umgesetzt. Herr Meyer war stets der perfekte und verlässliche Ansprechpartner für alle unsere Nachfragen bezüglich des gewünschten Fahrzeuges.

Heike Zschornack
vor 2 Monaten

Ich habe mein Auto bei Herrn Falk Zschiedrich im Autohaus Elitzsch gekauft und bin sehr zufrieden. Die Beratung war kompetent und freundlich, die Kaufabwicklung schnell und unkompliziert. Kann das Autohaus nur empfehlen!

Sebastian Döring
vor 2 Monaten

Hr. Ingo Meyer(Verkäufer) hat mich bestens beraten und mir mir Rat und Tat zur Seite gestanden. Allgemein sehr gutes Autohaus, sehr zu empfehlen. Vielen Dank für das tolle Auto :)

Olaf Zemlin
vor 5 Monaten

Ingo Meyer hat uns sehr kompetent einen VW Tiguan verkauft. Sehr gute Beratung und Begleitung bis zur Abholung des Autos 🚗. Vielen Dank

Wir haben zwei gebrauchte Fahrzeuge gewerblich gekauft und sind begeistert über die unkomplizierte und schnelle Abwicklung. Verkäufer Herr Ingo Meyer hat uns hervorragend betreut. Wenn wir wieder einmal Fahrzeuge benötigen, kommen wir gern wieder!

Linda Kaltschmidt
vor 6 Monaten

Ich bin absolut begeistert von meinem Kauf und der gesamten Erfahrung bei Herrn Ingo Meyer! Von Anfang an wurde ich freundlich empfangen und kompetent beraten. Der Verkäufer hat sich viel Zeit genommen, um all meine Fragen zu beantworten, genau so, wie man es sich wünscht. Ich habe mich rundum gut aufgehoben gefühlt und kann Herrn Meyer bzw. das Team uneingeschränkt weiterempfehlen. Vielen herzlichen Dank – ich komme gerne wieder!

Thắng Đậu Sỹ
vor 4 Monaten

Heute habe ich hier ein Auto gekauft, das von Herrn Knopp verkauft wurde. Das Erlebnis war sehr angenehm und äußerst zufriedenstellend. Ich werde dieses Autohaus meinen Freunden und Verwandten gerne weiterempfehlen ☺️

Kevin Schlimper
vor 4 Monaten

Bin sehr zufrieden mit dem Service, und der Leistung der Werkstatt. Nachdem ich mit anderen Autohaeusern und vertragswerkstaetten der VAG Gruppe sehr schlechte erfahrungen gemacht habe war ich sehr Skeptisch als mein VW Passat B5 wegen ausfall der Bremsen Zu Autohaus Elitzsch in Kamenz geschleppt werden musste. Die skepsis wurde recht schnell weniger, als ich freundlich und Professionell empfangen wurde (was leider auch nicht in allen Werkstaetten wo ich bisher war der standart war). Mir wurde sehr Transparent gesagt, dass man keine vermutung ueber preis oder genaue reparaturdauer abgeben moechte, bis man nicht weiss was wirklich kaputt ist. Ein mietwagen wurde mir auch sehr schnell zur verfuegung gestellt. Insgesamt dauerte die Abgabe meines Autos ca 25 Minuten, ohne grosse wartezeiten, schnell zum Punkt. Das Auto wurde recht schnell Repariert. Die rechnung - Sehr Fair. Da ich Azubi bin sieht meine Finanzielle situation eher schwach aus, wesshalb ich anfragte ob es moeglich waere einen teil der Gesamtkosten in zwei Tagen zu Zahlen was nunmal nicht die Norm ist, auch hier wurde mir Verstaendniss und Respekt entgegen gebracht, wofuer ich sehr dankbar bin. Dank Autohaus Elitzsch bin ich mit meinem Alten auto weiterhin mobil, fuehle mich Fair Behandelt und hatte keinen Ausfall auf arbeit da ich weiterhin in die Firma kam. Wenn sie ein Problem mit ihrem Auto haben kann ich ihnen dieses Autohaus waermstens Empfehlen!

Uwe Zschiedrich
vor einem Jahr

Super freundliche Beratung und ganz unkomplizierte Abwicklung des Autokaufes durch den Verkäufer Herrn Ingo Meyer Sehr zu empfehlen.

Nico Steinmann
vor einem Jahr

Ich bin sehr zufrieden mit meinem Autokauf beim Autohaus Elitzsch in Kamenz. Herr Ingo Meyer war von Anfang an äußerst professionell, freundlich und immer erreichbar für meine Rückfragen. Der gesamte Kaufprozess verlief reibungslos und genauso, wie man es sich als Kunde wünscht. Besonders positiv fand ich die ehrliche und kompetente Beratung, die keine Wünsche offen ließ. Vielen Dank an Herrn Meyer für den tollen Service. Ich kann Herrn Ingo Meyer und das Autohaus auf jeden Fall weiterempfehlen!

Ich habe hier Ersatzteile für unsere Dethleffs Camper bestellt. Super schnelle Bearbeitungszeit, Versand direkt von Dethleffs, alles Blitzschnell und professionell.

Marie Hauptmann
vor 8 Monaten

Vielen Dank für die tolle Beratung von Herrn Knopp. Einen sehr guten Verkäufer macht einfach aus, wenn er zuhört und versteht was einem wichtig ist. Er hat sich um alles gekümmert und das perfekte Auto für mich gefunden. Toller Service, mein altes Auto wurde super fair angekauft und die Ummeldung wurde übernommen. Ich bin sehr glücklich über die sehr freundliche und unkomplizierte Zusammenarbeit.

Uwe Oelschig
vor einem Jahr

Sehr gutes Autohaus im Landkreis Kamenz, alle freundlich und zuvorkommend professionell ausgestattet.

David Gloger
vor 8 Monaten

Ich habe mir bei mobile ein Auto angeschaut was im Autohaus Elitzsch stand. Nach einigen Gesprächen mit meinem Papa hat er mir den Kontakt zu Herr Meyer hergestellt. Hab dann mit ihm über meine Wünsche und Vorstellungen gesprochen und er zeigte mir dann noch weitere Autos. Nach einer Probefahrt entschied ich mich dann für ein anderes Fahrzeug (wegen der Farbe) ohne es vorher gesehen zu haben da es nicht in Kamenz stand. Wir haben alles geklärt und ich habe das Auto gekauft. Ich bin vollständig zufrieden gewesen mit der Beratung und dem Verkauf von Herr Meyer. Kann ich nur weiter empfehlen.

Auto Elitzsch I Autohaus Elitzsch I Fahrzeugverkauf I Fahrzeugwerkstatt I Fahrzeugservice

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Ihr Partner für VW, Audi, SEAT, Škoda, CUPRA, VW Nutzfahrzeuge & Caravaning Service. Mit 10 Standorten in Sachsen sind wir die größte Autohaus Gruppe mit den Volkswagen Marken in Sachsen. An den Standorten in Kamenz, Görlitz, Hoyerswerda, Löbau, Neustadt, Niesky, Radeburg, Zittau, Coswig, Dresden und Dippoldiswalde. Mit den Wohnmobil und Reisemobil Herstellern Dethleffs und Etrusco vertreiben, vermieten und reparieren wir auch im Caravaning Bereich. In Zusammenarbeit mit der Autohaus Hüttel GmbH

Hinweis zu Verbrauchs- und Emissionswerten
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Abbildungen können Sonderausstattungen enthalten. Maßgeblich sind ausschließlich die Angaben im jeweiligen Angebotstext. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH (www.dat.de/co2/) unentgeltlich erhältlich ist. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Hinweis zu Fahrzeugabbildungen
Die auf dieser Website gezeigten Abbildungen dienen lediglich der Veranschaulichung. Abbildungen können optionale Sonderausstattungen, Zubehör oder Modellvarianten enthalten, die nicht Teil des jeweiligen Angebots sind. Maßgeblich für den Lieferumfang, die Ausstattung und den Preis sind ausschließlich die Angaben im jeweiligen Angebotstext. Änderungen und Irrtümer vorbehalten.

Es gelten die allgemeinen AGB der ZDK.

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