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1. Allgemeines:
Der Mieter hat das Fahrzeug vor Übernahme eingehend zu besichtigen und die Vollständigkeit der Ausrüstung sowie der Kfz-Papiere zu überprüfen. Das Fahrzeug weist außer den umseits angegebenen Schäden keinerlei Beschädigung auf. Der Mieter wurde über die Behandlung und Führung des Wagens eingehend unterrichtet.
2. Benützung des Ersatzwagens:
2.1. Die Weitervermietung des Wagens, die Überlassung des Wagens oder die Einräumung der Verfügungsgewalt über diesen (insbesondere auch durch Überlassung der Wagenschlüssel) an nicht im Mietvertrag genannte Personen, die gewerbliche Personenbeförderung sowie die Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen, die Ausbildung von Fahrschülern sowie das Abschleppen oder Schieben anderer Fahrzeuge mit dem Mietfahrzeug ist verboten Der Mieter darf das KFZ nur benützen, solange er eine Lenkerberechtigung besitzt.
2.2. Die eigenmächtige Erteilung von Reparaturaufträgen durch den Mieter ist untersagt. Bei abgestellten Fahrzeugen sind Türen und Fenster ordnungsgemäß zu sichern bzw. zu verschließen Das Lenkradschloss muss eingerastet sein.
2.3. Zuwiderhandlungen gegen diese Vertragsbestimmungen haben den Verlust der Versicherungsdeckung zur Folge.
3. Mietentgelt, Betriebskosten, Zahlungsverzug und Vergebührung:
3.1. Die Verrechnung einer Tagesmiete erfolgt jeweils für einen begonnenen Zeitraum von 24 Stunden, gerechnet vom Zeitpunkt der Übergabe.
3.2. Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist vom Mieter vollgetankt zurückzustellen, andernfalls werden dem Mieter die Kosten für die Wiederauffüllung des Tanks verrechnet.
3.3. Die Kosten von Benzin, Schmiermitteln, Öl, Frostschutz und sonstigen Betriebsmitteln, die während der Mietdauer zu ersetzen bzw. nachzufüllen sind, müssen vom Mieter getragen werden.
3.4. Für den Fall des Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Mieter zur
Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. und einmalig EUR 50,00 Spesen.
3.5. Die Kosten der Vergebührung dieses Vertrages werden vom Mieter getragen.
4. Mietdauer:
Der Mietvertrag ist auf die umseitig festgelegte Zeit abgeschlossen. Sollte der Mieter mit der Rückgabe des Fahrzeuges in Verzug geraten, gelten weiterhin die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Der Vermieter ist berechtigt, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen und die Rückgabe des Fahrzeuges zu verlangen, wenn der Mieter mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug ist oder der Vermieter begründete Gefahr für sein Eigentum sieht.
5. Rückgabe:
Der Mieter ist verpflichtet, das Mietfahrzeug zum vereinbarten Rückgabetermin in ordnungsgemäßem Zustand zurückzustellen. Der Mieter ist verpflichtet, den Wert von nicht zurückgegebenen Bestandteilen, Werkzeug und dergleichen bei der Rückgabe es Wagens zu bezahlen. Dies gilt auch für die Kosten der Wiederbeschaffung von abhanden gekommenen Fahrzeugpapieren. Eine Haftung des Vermieters für Gegenstände, welche der Mieter im Wagen zurücklässt, wird ausgeschlossen.
6. Versicherung:
Das Mietfahrzeug ist kaskoversichert. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass außer den in Punkt 2. genannten Fällen auch kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Schaden_ grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wird oder wenn Unfall oder Beschädigung bei Fahrten unter Einwirkung von Alkohol oder Drogen entstehen, sowie bei Schäden, die durch oder an Ladegut entstehen sowie für. Schäden an Aufbauten von LKW (Plane, Koffer, Spiegel, Ladebordwand).
7. Schad- und Klagloshaltung:
Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Laufzeit des Vertrages am Fahrzeug entstehen, sowie für Schäden, die er unter Benützung des Fahrzeuges bei Dritten verursacht. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter für alle daraus entstehenden Nachteile schad- und klaglos zu halten. Der Mieter haftet insbesondere auch
• für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstehen
• für alle Folgen von Verstößen gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot, oder sonstige ungesetzlichen Handlungen Im In- und Ausland, z.B. StVO, Zollvorschriften usw.
• für Schadenersatzforderungen, für die die Haftpflichtversicherung aus welchen Gründen immer keine Deckung gewährt
• für Selbstbehalt aus der Kaskoversicherung
• für Schäden am Mietfahrzeug, für die die Kaskoversicherung keine Deckung gewährt
• für jene Schäden, an deren Zustandekommen ihn kein Verschulden trifft
• für alle Schäden, die ein Dritter, dem der Mieter das Fahrzeug überlassen hat, verursacht.
8. Verhalten bei Verkehrsunfällen:
Bei Auftreten von Schäden oder bei Verwicklung des Fahrzeuges in einen Verkehrsunfall ist der Vermieter sofort telefonisch zu verständigen. Der Mieter ist verpflichtet, im Falle der Beteiligung an einem Verkehrsunfall alles vorzunehmen, was zur Klärung des Sachverhaltes dienlich ist, insbesondere sofortige polizeiliche Meldung, Feststellung der Kennzeichen der anderen am Unfall beteiligten Fahrzeuge, Feststellung von Namen und Anschrift der beteiligten Personen und Zeugen, Anfertigen einer Lageskizze usw. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter und dessen Versicherer alle von diesen geforderten Informationen unverzüglich, jedenfalls aber sofort_ auf Anfrage zu geben. Der Mieter ist nicht berechtigt, einen Anspruch Dritter ganz oder teilweise anzuerkennen oder zu befriedigen.
9. Sonstige Vertragsbestimmungen:
9.1. Der Vertrag wurde im Geschäftslokal des Vermieters abgeschlossen.
9.2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
9.3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so hat dies nicht die Nichtigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der betroffenen Bestimmung gewollt haben.
9.4. Der Mieter erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die im Mietvertrag enthaltenen persönlichen Daten vom Vermieter automatisationsgestützt verarbeitet und übermittelt werden dürfen.
9.5. Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft in Kamenz, sofern die Vertragspartner nachstehend keinen anderen Gerichtsstand vereinbart haben.
Ihr Partner für VW, Audi, SEAT, Škoda, CUPRA, VW Nutzfahrzeuge & Caravaning Service. Mit 10 Standorten in Sachsen sind wir die größte Autohaus Gruppe mit den Volkswagen Marken in Sachsen. An den Standorten in Kamenz, Görlitz, Hoyerswerda, Löbau, Neustadt, Niesky, Radeburg, Zittau, Coswig, Dresden und Dippoldiswalde. Mit den Wohnmobil und Reisemobil Herstellern Dethleffs und Etrusco vertreiben, vermieten und reparieren wir auch im Caravaning Bereich. In Zusammenarbeit mit der Autohaus Hüttel GmbH
*Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Die hier gemachten Angaben beziehen sich jeweils auf die Typgenehmigung des gewählten Modells unter Berücksichtigung der von Ihnen im Zuge der Konfiguration ggfs. gewählten Sonderausstattung. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp, www.audi.de/wltp oder unter www.volkswagen-nutzfahrzeuge.de/wltp. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik, verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist. Die in dieser Darstellung gezeigten Fahrzeuge und Ausstattungen können in einzelnen Details vom aktuellen deutschen Lieferprogramm abweichen. Abgebildet sind teilweise Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.
Die angegebenen Werte wurden nach den vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6 a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Kraftstoffes bzw. anderer Energieträger entstehen, werden bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen gemäß der Richtlinie 1999/94/EG nicht berücksichtigt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Der Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG in der jeweils gegenwärtig geltenden Fassung: Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Helmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern oder unter https://www.dat.de/home.html unentgeltlich erhältlich ist. Effizienzklassen bewerten Fahrzeuge anhand der CO₂-Emissionen unter Berücksichtigung des Fahrzeugleergewichts. Fahrzeuge, die dem Durchschnitt entsprechen, werden mit D eingestuft. Fahrzeuge, die besser sind als der heutige Durchschnitt werden mit A+, A, B oder C eingestuft. Fahrzeuge, die schlechter als der Durchschnitt sind, werden mit E, F oder G beschrieben.
Effizienzklassen bewerten Fahrzeuge anhand der CO₂-Emissionen unter Berücksichtigung des Fahrzeugleergewichts. Fahrzeuge, die dem Durchschnitt entsprechen, werden mit D eingestuft. Fahrzeuge, die besser sind als der heutige Durchschnitt werden mit A+, A, B oder C eingestuft. Fahrzeuge, die schlechter als der Durchschnitt sind, werden mit E, F oder G beschrieben. Die hier gemachten Angaben beziehen sich jeweils auf die EG-Typgenehmigung des gewählten Modells und dessen Serienausstattung gem. Richtlinie 2007/46/EG. Von Ihnen im Zuge der Konfiguration gewählte Sonderausstattung kann dazu führen, dass Ihr konfiguriertes Modell aufgrund der gewählten Ausstattung einem anderen genehmigten Typ entspricht, als dies ohne gewählte Sonderausstattung der Fall wäre. Daraus können sich Abweichungen der Angaben für Ihr konfiguriertes Modell ergeben. Bei den angegebenen CO₂-Werten handelt es sich um die Werte, die im Rahmen der Typgenehmigung des Fahrzeugs ermittelt wurden.
Rechtlich ist die Steuerfestsetzung des zuständigen Hauptzollamtes maßgebend. Die tatsächliche Steuerschuld wird in jedem Einzelfall durch dieses festgesetzt. Bei Fahrzeugen mit einer WLTP-Typgenehmigung erfolgt dies nach dem 1. September 2018 auf Basis der WLTP-Werte.
Ab dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen, realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird das WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ), das derzeitige Prüfverfahren, ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.
1 Ehemaliger Neupreis (Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung).
Der errechnete Preisvorteil sowie die angegebene Ersparnis errechnet sich gegenüber der ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers am Tag der Erstzulassung (Neupreis).
2 Hierbei handelt es sich um ein Finanzierungs-Angebot. Preise sind Bruttopreise. Irrtümer vorbehalten.
3 Hierbei handelt es sich um ein Leasing-Angebot. Preise sind Bruttopreise. Irrtümer vorbehalten.
Es gelten die allgemeinen AGB der ZDK.